Rheinhäfen als Gütertor zur Schweiz

Eine besondere Stellung für die Güterlogistik nehmen die Schweizerischen Rheinhäfen ein. Rund 10 Prozent des Exportvolumens, 30 bis 40 Prozent des Mineralölverbrauchs und 25 Prozent des Containerverkehrs werden über die Häfen abgewickelt. Der freie Zugang zum Rhein wird mit der Mannheimer Akte von 1868 garantiert. Damit besitzt die Schweiz einen völkerrechtlich garantierten Zugang zum Meer. In der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), welche 1816 geschaffen wurde, werden die Vorschriften für die Rheinschifffahrt, die Entwicklung des Binnenschifffahrtsrecht, die Koordinierung der nationalen Vorschiften und der Sozialschutz der Schiffer und Schifferinnen behandelt.

Obwohl die Rheinhäfen wichtig für die Schweiz sind, war die nationale Bedeutung der Hafeninfrastrukturrechtlich lange nicht verankert. Der Bund hatte keine Möglichkeiten, auf den Erhalt und die Entwicklung der Hafeninfrastrukturen Einfluss zu nehmen und die Basler Kantone wollten dies auch nicht. Mit dem Gütertransportgesetz von 2025 wurden Instrumente geschaffen, mit denen der Bund in die Entwicklung der Hafeninfrastrukturen einbezogen wird.

Wie die Instrumente zur Einbindung der Rheinhäfen aussehen, findet sich im Buch ‘Die Schweiz fährt vor’, welches am 9. März 2026 im NZZ-Libro-Verlag erscheint.

Bild © Marc Eggimann, Fotografie Basel.

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