Territorialprinzip löst und macht Probleme

Beim Bau der Bahnen im 19. Jahrhundert stand das wirtschaftliche Interesse über den Staatsgrenzen. Ausländischen Bahnen wurde das Recht erteilt, grenzüberschreitende Strecken zu bauen und sie nach ihren technischen und betrieblichen Vorgaben zu betreiben. Die Deutsche Bahn besitzt aufgrund von Staatsverträgen aus den Jahren 1852 und 1875 den Badischen Bahnhof in Basel und Strecken im Kanton Schaffhausen (Klettgau, Schaffhausen-Singen). Sie ist die viertgrösste Infrastrukturbetreiberin der Schweiz. Die Simplonstrecke ist hingegen bis Domodossola (I) und die Strecke entlang des Lago Maggiore bis Luino nach Schweizer Standard gebaut und wird heute noch so betrieben. Die Strecken sind jedoch nur bis zur Grenze (bzw. Ausgangs des Simplontunnels bei Iselle) im Besitz der SBB.

Mit der Bahnreform wurde das Territorialprinzip umgesetzt und die Strecken werden nach den Gesetzen der jeweiligen Staaten beaufsichtigt und finanziert. Das Fürstentum Liechtenstein widersetzt sich dem Territorialprinzip. Die Strecke vom Buchs (SG) über Schaan-Vaduz (FL) nach Feldkirch (A), die 1872 eröffnet wurde, ist im Eigentum der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB). Da sich Liechtenstein weigert, die Kosten für Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Strecke auf ihrem Gebiet zu übernehmen, konnte das S-Bahn-Angebot auf der Strecke nicht ausgebaut werden.

Welche Besonderheiten es sonst noch gibt und weshalb eine einheitliche Ausrüstung (Interoperabilität) wichtig ist, findet sich im Buch ‘Die Schweiz fährt vor’, welches am 9. März 2026 im NZZ-Libro-Verlag erscheint.

Bild: Günther Meier

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